Beitragsordnung
1. Alle neuen Vereinsmitglieder zahlen Beitrag und eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 €.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich halbjährlich erhoben.
3. Die Beiträge werden grundsätzlich per Lastschrifteinzug abgebucht. Andere Zahlungsweisen werden nur nach Rücksprache mit dem Vorstand genehmigt.
4. Ehrenmitglieder sowie Schiedsrichter sind von der Beitragszahlung befreit.
5. Es können abteilungsspezifische Beiträge, Umlagen und Gebühren für besondere Leistungen erhoben werden.
6. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist wie folgt:
Beitragsgruppe | Zielgruppe | Jahresbeitrag in € | Bemerkungen |
---|---|---|---|
1 | Erwachsene, aktiv, Vollzahler | 148 | |
2 | 1 Erwachsener und ein Jugendlicher unter 18 Jahre | 248 | |
3 | Rentner | 100 | |
4 | Kinder, Jugendliche, aktiv und unter 18 Jahren | 124 | |
5 | Zweiter und dritter Jugendlicher unter 18 Jahren | 100 | |
6 | Sozialbeitrag, Beitragsfreilaut Sozialgesetz | 120 | |
7 | Ehrenamtsbeitrag | 12 | Zielgruppe: Wer regelmäßig, wöchentlich dem Verein unentgeltlich zur Verfügung steht. Entscheidung erfolgt durch den Vorstand! |
7. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
8. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen und wird zu Lasten des Mitgliedes gebucht.
9. Kommt ein Vereinsmitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird. Erfolgt bis zu diesem Termin kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, wird eine zweite schriftliche Mahnung erstellt und eine zusätzliche Mahngebühr von 3,00 Euro erhoben.
10. Der Vorstand behält sich weitere außergerichtliche und gerichtliche Schritte vor.
11. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Hilden, den 01.01.2019