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Schutzmaskenpflicht bei Sportveranstaltungen

15.10.2020

Ab heute, Donnerstag dem 15.10.2020 gilt eine neue Verordnung des Kreises Mettmann. Danach besteht eine Schutzmaskenpflicht auf unserem Vereinsgelände, d.h., auch beim Zuschauen eines Spiels. Nur die Aktiven sind davon ausgenommen. Diese Schutzmasken müssen ab sofort auch beim Betreten der Umkleiden und des Vereinsheims getragen werden. Außerhalb des Trainings beziehungsweise eines Spiels dürfen nur maximal fünf Personen in einer Gruppe zusammen stehen.

 

Der Vorstand bittet um Beachtung und Einhaltung dieser Regeln.

 
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