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Vereinsnachrichen Archiv

Beiträge - Fragen und Antworten

02.10.2019

1. Grundlage des Beitrages ist die Beitragsordnung als Bestandteil der Satzung unseres Vereins. Die Satzung ist quasi das "Grundgesetz" eines Vereins und wird immer von der Mitgliederversammlung als höchster Instanz verabschiedet. Dies gilt auch für die Höhe des Beitrages.

2. Der Beitrag wird 2-mal halbjäjhrlich eingezogen, aktuell Anfang Oktober 2019. Dabei berücksichtigt das benutzte EDV-System Merkmale wie zum Beispiel Eintrittsdatum in den Verein (Anmeldung), Alter, Status (Jugendlicher, Rentner etc.). Auf dieser Grundlage wird der Betrag nach der erteilten SEPA-Lastschrift dann eingezogen. Schriftliche Rechnungen sind nur besonderen Ausnahmen nach persönlicher Rücksprache mit dem Vorstand möglich.

In besonderen Fällen kann der Vorstand über einen reduzierten Sozialbeitrag entscheiden, bitte sprecht die Mitglieder des Vorstandes persönlich an.

3. Bei Anmeldungen in unserem Verein zum 1.1. oder 1.7. eines Jahres beträgt der Beitrag die festgelegten, runden Summen. Also zum Bespiel für einen Jugendlichen 62 Euro im Halbjahr. Wenn ihr feststellt, dass ein "krummer" Betrag eingezogen wird, liegt das in aller Regel an der Berücksichtigung am Datum des Eintritts, dass dann zu einer Reduzierung bzw. Erhöhung des Beitrags führt, da dieser dann anteilig berechnet wird.

Bei Neueintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig.

4. Wenn sich ein Mitglied abmeldet, wird der Beitrag grundsätzlich für das angefangene Halbjahr vollständig fällig. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Eine Abmeldung muss immer, gemäß Satzung und Regelungen des WDFV (West Deutscher Fussball Verband), per Einschreiben erfolgen. Der Einschreibebeleg ist aufzuheben und ggf. als Nachweis vorzulegen.

5. Wenn ihr jetzt trotzdem im Einzelfall den Beitragseinzug nicht nachvollziehen könnt, können wir ausnahmsweise eine schriftliche Berechnung zur Verfügung stellen.

6. Ein besonderes Ärgernis sind "geplatzte" Bankeinzüge, weil zum Beispiel die aktuelle Kontoverbindung geändert bzw. nicht angegeben wurde oder das Konto nicht gedeckt ist, oder der Kontoinhaber den Bankeinzug als nicht gerechtfertigt ansieht. In diesen Fällen müssen wir euch die anfallenden Kosten in Rechnung stellen.

7. Die Arbeit in einem Verein ist immer auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, obwohl unsere Trainer/Betreuer und Mitarbeiter ganz überwiegend ehrenamtlich tätig sind. Bitte denkt immer daran, dass diese Arbeit die Grundlage für unseren Fussball bildet.

Euer Vorstand und das Team der Geschäftstelle

 
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